Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr in die Bahamas
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 183
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Nicht vorgesehen
Die gefundene Zollseite ist eine allgemeine Seite zur vorübergehenden Einfuhr: Sie nennt weder eine Frist für das Touristenfahrzeug noch, ob diese je Einreise neu beginnt, und erwähnt kein Carnet de Passages für Privatfahrzeuge.
Customs Management Regulations 2013 (Reg. 88): „Personenkraftwagen, Motorräder und Sportboote, die zur vorübergehenden Einfuhr bestimmt sind ... (a) sind von einer Person und zu deren Gebrauch einzuführen, — (i) die nicht gewöhnlich auf den Bahamas ansässig ist ... (c) setzen einen Antrag des Einführers auf vorübergehende Einfuhr ... auf Formular Nr. C41 voraus sowie, nach Wahl der Zollbehörde, — (i) ... die Hinterlegung eines Betrags in Höhe der Abgabe auf den eingeführten Gegenstand oder (ii) die Stellung einer Sicherheit auf Formular Nr. CB7 ... (e) ... sind innerhalb von sechs Monaten ab dem Einfuhrdatum wieder auszuführen, bei Sportbooten innerhalb von zwölf Monaten ab diesem Datum.“ Eine Verlängerung ist nur für Sportboote vorgesehen (Abs. 3), nicht für Personenkraftwagen. Kein Carnet de Passages: stattdessen Kaution oder CB7-Sicherheit.
Quelle: www.bahamascustoms.gov.bs
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.