Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Österreich
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
Für Touristen (Wohnsitz außerhalb der EU) beträgt die zollrechtliche Frist 6 Monate; die Ein-Monats-Regel in österreichischen Quellen gilt für Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich, nicht für Touristen.
Reisende mit Nicht-EU-Wohnsitz können ihr Auto für die Dauer von sechs Monaten abgabenfrei in der Union zu privaten Zwecken verwenden.
Quelle: www.bmf.gv.at
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.