Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Montenegro
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- im gleitenden Zeitraum von 365 Tagen
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- gültige Green Card erforderlich
6 Monate, zusammenhängend oder insgesamt, je 12. Möglich ist ein neues Register ausländischer Fahrzeuge mit Voranmeldung 24 Stunden vorher — vorab prüfen.
Quelle: www.gov.me
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
Die 90-Tage-Angabe im vorliegenden Ergebnis betrifft offenbar Ausländer ohne befristeten Aufenthaltstitel und nicht eine amtliche Frist der zollrechtlichen vorübergehenden Einfuhr; amtliche Zollquellen in den vorliegenden Ergebnissen nennen für Waren eine allgemeine Höchstdauer von 24 Monaten, aber keine eigene Zahl für Touristenfahrzeuge. Eine Carnet-Pflicht ließ sich aus einer amtlichen Quelle in den vorliegenden Ergebnissen nicht bestätigen.
Zollverwaltung Montenegros, Erläuterung des Verfahrens der vorübergehenden Einfuhr (Art. 497 der Verordnung): „privat genutzte Straßenbeförderungsmittel: ... in den übrigen Fällen ... innerhalb von sechs Monaten ab der Überführung der Waren in das Verfahren“ — also sechs Monate ab der Überführung in das Verfahren (für Studierende und Personen mit befristeter Tätigkeit: für die Dauer des Aufenthalts bzw. der Tätigkeit). Gezählt wird ab der Überführung in das Verfahren; ein gleitender Zeitraum findet sich im Text nicht.
Quelle: wapi.gov.me
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.