Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Bosnien und Herzegowina
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 365
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- keine Daten
Bis zu 12 Monate. Die Versicherung richtet sich nach dem Kennzeichen: EU — Kennzeichen = Versicherung; UA/TR — physische Grüne Karte; RU/BY/KZ — Grenzversicherung.
Quelle: bzkbih.ba
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- im gleitenden Zeitraum von 365 Tagen
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
Die in den Suchergebnissen gefundene offizielle Zollseite besagt, dass die allgemeine vorübergehende Einfuhr nach dem Zollpolitikgesetz länger sein kann, für das Touristenfahrzeug jedoch die kürzere Frist von drei Monaten gilt; eine Staffelung nach Gewicht wurde nicht dargestellt.
Anweisung zur vorübergehenden Einfuhr (Amtsblatt BiH 61/12, Behörde für indirekte Besteuerung BiH): Waren im Verfahren der vorübergehenden Einfuhr dürfen im Zollgebiet von BiH ununterbrochen oder mit Unterbrechungen insgesamt sechs Monate innerhalb von zwölf Monaten verbleiben. Aus dem PDF auf dem offiziellen Portal uino.gov.ba ließ sich kein Text extrahieren (Scan/kodierte Schrift), daher stammt die Regel aus der Beschreibung desselben amtlichen Dokuments, ohne wörtliche Prüfung des Artikels über Beförderungsmittel zum privaten Gebrauch. Deshalb mittlere und nicht hohe Verlässlichkeit.
Quelle: www.uino.gov.ba
Obligatorische Kfz-Versicherung
- by
- Versicherung wird an der Grenze gekauft
- eu
- das Kennzeichen selbst belegt die Versicherung
- kz
- Versicherung wird an der Grenze gekauft
- ru
- Versicherung wird an der Grenze gekauft
- tr
- gültige Green Card erforderlich
- ua
- gültige Green Card erforderlich
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.