Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr Schengen-Raum
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- im gleitenden Zeitraum von 365 Tagen
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- gültige Green Card erforderlich
6 Monate je 12. Voraussetzung: Der Fahrer muss außerhalb der EU ansässig sein. Das Fahrzeug darf weder zurückgelassen noch verkauft oder einem EU-Ansässigen überlassen werden.
Quelle: home-affairs.ec.europa.eu
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Artikel 217 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446: für Straßenbeförderungsmittel zum privaten Gebrauch — 6 Monate; die Fristen laufen „ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren“ (also ab jeder Überführung, kein gleitender Zeitraum).
Quelle: eur-lex.europa.eu
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.