Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Benin
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- — Entspricht der erlaubten Aufenthaltsdauer der Person
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Das Zollgesetzbuch gewährt die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr persönlicher Gegenstände einschließlich Fahrzeugen für 6 Monate (≈180 Tage), ausnahmsweise verlängerbar. Berichte von Overlandern zeigen, dass an der Grenze häufig ein Passavant für 1 Monat ausgestellt wird, bei unklaren Verlängerungen; die Praxis kann vom gesetzlichen Höchstwert abweichen.
Die Regelung der vorübergehenden abgabenfreien Einfuhr wird für sechs Monate gewährt. Verlängerungen können ausnahmsweise mit Genehmigung der Zollverwaltung gewährt werden…
Quelle: www.wipo.int
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.