Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Antigua und Barbuda
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Die Seite zur Zollbefreiung spricht von „visitor“ und „private motor car or motor cycle“; eine gesonderte gewichtsabhängige Touristengrenze war in den zitierten Zoll- und Rechtstexten nicht auffindbar.
„Besucher“ und „Eigentümer“ bezeichnen jede Person, die sich vorübergehend, höchstens sechs aufeinanderfolgende Monate, in Antigua und Barbuda aufhält. ... 3. Ungeachtet der Bestimmungen von Abschnitt 3 des Customs Duties Act ist jedes Fahrzeug von der Zollzahlung befreit, wenn es innerhalb von sechs Monaten ab dem Tag der Einfuhr nach Antigua und Barbuda wieder ausgeführt wird, sofern der Eigentümer eine Sicherheit (bond) in der Form und Höhe stellt, die der Comptroller of Customs bestimmt... 6. Verbleibt ein Fahrzeug länger als sechs Monate in Antigua und Barbuda, hat der Eigentümer den Comptroller of Customs unverzüglich zu benachrichtigen; sämtliche Abgaben nach dem Customs Duties Act werden dann sofort fällig. Der Comptroller of Customs kann diese Sechsmonatsfrist nach eigenem Ermessen um einen kurzen weiteren Zeitraum verlängern, wenn die Schiffsverbindungen eine solche Verlängerung angemessen erscheinen lassen. [Erforderlich ist eine Sicherheit beim Comptroller of Customs; ein Carnet de Passages wird im Gesetz nicht erwähnt.]
Quelle: laws.gov.ag
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.