Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Guyana
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
§ 38(a) des Zollgesetzes verlangt, vorübergehend eingeführte Waren (einschließlich Fahrzeuge) innerhalb von drei Monaten (≈90 Tage) nach Erteilung der Bewilligung wieder auszuführen. Dies ist eine allgemeine Regel; die GRA veröffentlicht keine gesonderte Seite zu einer TIP für Touristenfahrzeuge. Bei Zustimmung des Zolls kann je Einreise eine neue Bewilligung zur vorübergehenden Einfuhr erteilt werden. Ein Carnet de Passages ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, kann aber als Sicherheit akzeptiert werden.
„solche Waren sind innerhalb von drei Monaten ab dem Tag dieser Bewilligung auszuführen“ (vorübergehende Einfuhr ohne Abgabenzahlung).
Quelle: www.gra.gov.gy
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.