Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Madagaskar
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 365
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Der gefundene Auszug aus dem Zollgesetzbuch betrifft die vorübergehende Verwendung durch Reisende allgemein; die vorliegenden Suchergebnisse nennen jedoch weder eine fahrzeugbezogene Frist für Touristen in Madagaskar noch, ob dafür ein Carnet de Passages erforderlich ist.
Zollgesetzbuch Madagaskars, Art. 191: „vorübergehend zugelassene Waren, für eine Dauer, die zwölf (12) Monate nicht überschreiten darf. Diese Frist kann von der Verwaltung auf Antrag des Hauptverpflichteten verlängert werden.“ Das ATA-/CPD-Carnet befreit von der Sicherheitsleistung, ist aber nicht vorgeschrieben. Es handelt sich um das allgemeine Verfahren der vorübergehenden Verwendung, nicht um einen Text speziell für Touristenfahrzeuge.
Quelle: www.douanes.gov.mg
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