Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr in die Türkei
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- — Entspricht der erlaubten Aufenthaltsdauer der Person
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- gültige Green Card erforderlich
Fährt zusammen mit der Person aus (= Visumsdauer). Das Fahrzeug wird in den Reisepass eingetragen, ein Carnet ist nicht erforderlich. Die 730 Tage gelten nur für Inhaber eines Aufenthaltstitels.
Quelle: ticaret.gov.tr
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Nicht vorgesehen
Für Touristen ohne Aufenthaltstitel darf die Verweildauer des Fahrzeugs den erlaubten Aufenthalt des Fahrers nicht überschreiten; die Zoll-FAQ nennt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Die 730-Tage-Regel gilt für im Ausland lebende türkische Staatsbürger, Inhaber der Blauen Karte und Inhaber eines Aufenthaltstitels, nicht für gewöhnliche Touristen.
Ausländischen Staatsangehörigen ohne Aufenthaltstitel werden insgesamt 90 Tage innerhalb von 180 Tagen gewährt.
Quelle: www.trade.gov.tr
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.