Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Indien
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Die touristische vorübergehende Einfuhr erfolgt in der Regel mit einem Carnet de Passages/CPD für bis zu 6 Monate je Einreise; die CPD-Hinweise nennen eine mögliche zusätzliche Verlängerung um 6 Monate auf Antrag, dies liegt jedoch im Ermessen des indischen Zolls, und die Praxis kann abweichen.
Fahrzeuge können unter Verwendung eines CPD für sechs Monate vorübergehend nach Indien eingeführt werden. Diese Frist kann auf Antrag beim Zoll um weitere sechs Monate verlängert werden.
Quelle: www.cpdcarnet.com
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.