Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Serbien
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
- Obligatorische Kfz-Versicherung
- gültige Green Card erforderlich
Bis zu 6 Monate. Für EU-Kennzeichen ist keine Grüne Karte erforderlich, für alle anderen schon.
Quelle: www.mfa.gov.rs
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- im gleitenden Zeitraum von 365 Tagen
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
Die in den Suchergebnissen genannte Zollseite nennt eine Sechsmonatsfrist für sonstige private Straßenfahrzeuge, die jedoch offenbar bestimmte nicht touristische Fälle betrifft; für Touristen richtet sich die Frist nach dem erlaubten Zweck bzw. Aufenthalt, und das Fahrzeug ist bei dessen Ende wieder auszuführen.
Darstellung der serbischen Regel im Rechtsportal Paragraf (unter Verweis auf die Verordnung über die zollrechtlich zulässige Behandlung, Art. 323–328): Ausländer und Personen mit vorübergehendem Auslandsaufenthalt dürfen mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen nach Serbien einreisen und es während ihres Aufenthalts nutzen; solche Fahrzeuge dürfen sich, mit oder ohne Unterbrechungen, sechs Monate innerhalb von je 12 Monaten im Gebiet Serbiens aufhalten. Der Wortlaut war von der Zoll-Website (carina.rs) nicht zu erhalten — das PDF lässt sich nicht auslesen und die HTML-Seite „Putnici“ liefert 404, daher keine hohe Verlässlichkeit.
Quelle: www.paragraf.rs
Obligatorische Kfz-Versicherung
- eu
- nicht nötig
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.