Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr in den Iran
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Touristen, ausländische Reisende und im Ausland lebende Iraner (sofern sie die Wohnsitzbedingung erfüllen) dürfen ein Privatfahrzeug für bis zu 3 Monate vorübergehend einführen; diese Frist ist an die Visumsdauer und die Gültigkeit des Carnets gekoppelt. TACI und Zollquellen geben an, dass für Ausländer ein Carnet de Passage erforderlich ist, sofern nicht an der Grenze gegen Kaution oder Bankbürgschaft eine Bewilligung zur vorübergehenden Verwendung ausgestellt wird.
Die oben genannten Reisenden dürfen ihr Fahrzeug höchstens 3 Monate innerhalb des Iran nutzen und können dabei mehrfach über zugelassene Grenzübergänge aus- und wieder einreisen.
Quelle: www.taci.ir
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.