Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Uganda
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Keine Daten
- Verlängerung
- Keine Daten
Die URA gibt an, dass im Ausland zugelassene Fahrzeuge mit einem temporary importation pass (Formular C32) bis zu 90 Tage betrieben werden dürfen; ein Medienbericht ergänzt, dass das dreimonatige Formular „nicht verlängert werden kann“, sodass Touristen nach 90 Tagen ausreisen oder in eine Einfuhr überführen müssen.
Eine Temporary Road License (TRL) ist ein Dokument, das in der Regel Ausländern ausgestellt wird, die mit ihren im Ausland zugelassenen Fahrzeugen nach Uganda einreisen wollen, oder im Ausland arbeitenden Ugandern mit gültiger Arbeitserlaubnis. ... Mit der TRL werden einer Person höchstens 90 Tage gewährt; nach deren Ablauf soll sie in ihr Land zurückkehren. [Uganda Revenue Authority, amtliche Website. Ausgestellt wird sie auch als temporary importation pass (Formular C32). Zur Verlängerung sagt der URA-Text nichts — extension_possible bleibt leer. Das Carnet de Passages wird in der Ostafrikanischen Gemeinschaft weithin akzeptiert, eine Pflicht ergibt sich aus dem amtlichen Text jedoch nicht — carnet_required bleibt leer.]
Quelle: ura.go.ug
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.