Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Kenia
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Die KRA-Mitteilung besagt, dass bei der Einreise eine kostenlose Erlaubnis für 14 Tage erteilt wird; nach deren Ablauf kann eine Verlängerung von höchstens 90 Tagen für das Formular C32 und die ausländischen Genehmigungen beantragt werden. Diese kürzere Frist betrifft vor allem kenianische Fahrzeuge und Fahrzeuge von Ansässigen; nicht ansässigen Touristen mit Carnet werden in der Regel bis zu 12 Monate bis zur Wiederausfuhr gewährt.
Kenya Revenue Authority, amtliche Mitteilung: „An den Einreisestellen wird Fahrzeugen, die nur mit einem Formular C32 nach Kenia einreisen, eine kostenlose Erlaubnis für vierzehn Tage erteilt“ und „Nach Ablauf der vierzehn Tage bzw. des gewährten Zeitraums kann der Antragsteller eine Verlängerung von höchstens neunzig (90) Tagen für sein Formular C32 und die Foreign Permits beantragen.“ Fahrzeugen mit International Circulation Permit (Carnet de Passage) wird ein gebührenpflichtiges Foreign Permit ausgestellt. Das Carnet ist nicht zwingend (Alternative ist das Formular C32). Die 365 Tage aus den Ausgangsdaten sind amtlich NICHT bestätigt.
Quelle: www.kra.go.ke
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.