Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Peru
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Die SUNAT-Touristenseite besagt, dass die Bewilligung an den eigenen genehmigten Aufenthalt des Touristen gekoppelt ist; die Verweildauer des Fahrzeugs kann verlängert werden, wenn die Migrationsbehörde den Aufenthalt des Touristen verlängert. Gehört das Fahrzeug nicht dem Reisenden, darf seine Verweildauer die Laufzeit des Miet- oder Besitzdokuments nicht überschreiten.
SUNAT, „Fahrzeuge für den Tourismus bei der Einreise nach Peru“: „Die Frist ist die von der Zollbehörde in der Bescheinigung über die vorübergehende Einfuhr gewährte und entspricht der von der Migrationsbehörde gewährten Aufenthaltsdauer.“ ... „Hat die Migrationsbehörde keine Aufenthaltsdauer eingetragen ..., wird die Einfuhr des Fahrzeugs für bis zu 90 Kalendertage gestattet.“ ... „Ja, Sie können beim Zoll eine Verlängerung beantragen; dafür müssen Sie zuvor bei der Migrationsbehörde die Verlängerung Ihres Aufenthalts als Tourist erwirken und diese anschließend zusammen mit dem Verlängerungsantragsformular einreichen.“ max_days=90 ist der Standardwert, wenn keine Aufenthaltsdauer eingetragen ist; die Grundregel lautet: Die Frist des Fahrzeugs entspricht der Aufenthaltsdauer des Fahrers.
Quelle: bienvenidoalperu.sunat.gob.pe
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.