Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Guinea-Bissau
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 365
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
Vorübergehende Einfuhr Ihres Fahrzeugs — Ihr Fahrzeug kann sofort und ohne Steuerzahlung aus dem Hafen freigegeben werden. Das Fahrzeug und die Waren oder Ausrüstung müssen innerhalb von 12 Monaten wieder ausgeführt werden. Eine Zahlung entfällt, weil das Carnet (Livrete) die Wiederausfuhr der Waren oder Ausrüstung innerhalb eines Jahres (12 Monate) garantiert; so können Sie den Zoll ohne Zahlung von Einfuhrabgaben, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verlassen.
Quelle: dga.mef.gw
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.