Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr auf die Salomonen
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 120
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Erforderlich
- Verlängerung
- Nicht vorgesehen
Der Customs and Excise Act der Salomonen setzt für vorübergehend eingeführte Waren eine allgemeine Höchstdauer von vier Monaten fest; die zitierte Bestimmung ist nicht fahrzeugspezifisch, erfasst aber ausdrücklich von Nichtansässigen vorübergehend eingeführte Kraftfahrzeuge.
Waren, die von einer nicht ansässigen Person auf der Grundlage eines Triptiks, eines Carnets oder eines ähnlichen Dokuments vorübergehend eingeführt werden
Quelle: solomon-islands.tradeportal.org
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.