Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr in den Senegal
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 10
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Für ein Touristen- bzw. Privatfahrzeug gibt die Zollseite an, dass ein Carnet de Passage (A.T.A) fakultativ ist; das Fahrzeug kann auch mit einem Passierschein (Passavant) einreisen. Auf derselben Seite wird ein gesondertes Sechsmonatsverfahren der vorübergehenden Einfuhr unter bestimmten Voraussetzungen für ein Fahrzeug oder eine Yacht erwähnt; die Regel für das Touristenfahrzeug sieht jedoch 10 Tage plus zwei Verlängerungen von je 15 Tagen vor.
Der Passierschein (Passavant) wird sodann von der Zollstelle bzw. dem Zollposten der Einreise für höchstens zehn (10) Tage ausgestellt.
Quelle: www.douanes.sn
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.