Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach China
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Keine Daten
- Verlängerung
- Nicht vorgesehen
Die vorübergehende Einreise ausländischer Privatfahrzeuge für Touristen ist auf „höchstens drei Monate“ begrenzt und an die vermerkte Einreisegenehmigung sowie den erlaubten Aufenthalt des Fahrers gekoppelt. Kennzeichen und Genehmigungen können nicht verlängert werden. Die amtlichen GACC-Regeln zur vorübergehenden Wareneinfuhr erlauben bis zu 6 Monate mit Verlängerungen, betreffen aber allgemeine Waren, nicht das besondere Regime für Touristenfahrzeuge.
„Bestimmungen über die Verwaltung vorübergehend einreisender Kraftfahrzeuge und Fahrer“ (Erlass Nr. 90 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit): Die Regelung gilt für Fahrzeuge und Fahrer, die „für höchstens 3 Monate vorübergehend in das Hoheitsgebiet der Volksrepublik China einreisen“; „die Gültigkeit des Kennzeichens für die vorübergehende Einreise und des Fahrausweises muss der im Einreisegenehmigungsdokument vermerkten Frist entsprechen, darf jedoch höchstens drei Monate betragen. Die Gültigkeit von Kennzeichen und Fahrausweis für die vorübergehende Einreise kann nicht verlängert werden.“ Der Antrag auf vorläufige Kennzeichen ist innerhalb von 2 Tagen nach der Einreise zu stellen; das Fahren ist nur auf genehmigten Routen/in genehmigten Regionen erlaubt.
Quelle: www.gov.cn
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.