Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Bangladesch
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Die Regeln zur vorübergehenden Einfuhr sehen für Waren einschließlich Fahrzeugen allgemein höchstens 6 Monate vor, verlängerbar auf 9 Monate; in der Praxis ist das Fahrzeug eines Touristen in der Regel durch dessen erlaubte Aufenthaltsdauer begrenzt und muss wieder ausgeführt werden. Ein Carnet de Passages für Fahrzeuge akzeptiert Bangladesch nicht.
„kann die vorübergehende Einfuhr der Waren für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten gestatten“ und „kann die Frist um weitere drei Monate verlängern“
Quelle: www.bangladeshtradeportal.gov.bd
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.