Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Ägypten
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Kalenderjahr
- Carnet de Passages
- Erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Amtliche Triptik-Regeln: Private Personenkraftwagen von im Ausland lebenden Ägyptern, von Ausländern und Touristen dürfen höchstens 6 Monate im Jahr vorübergehend freigegeben werden, jedoch nicht länger als der im Pass vermerkte erlaubte Aufenthalt des Ausländers. Für Lastkraftwagen gelten gesonderte, kürzere Regeln (2 Wochen + mögliche Verlängerung um 2 Wochen), für Fahrzeuge, die mit Reisegruppen einreisen, höchstens 1 Monat. Für nicht ansässige Ausländer setzt das Zollrecht allgemein ebenfalls eine Höchstdauer von 6 Monaten für die vorübergehende Verwendung von Fahrzeugen und Yachten fest.[7][8]
Ägyptische Zollbehörde (Leitung El-Shatat Ghatori) zu den überarbeiteten Regeln für die vorübergehende Freigabe privater Fahrzeuge von Ausländern und Touristen: „höchstens sechs Monate pro Jahr“; Gebühren — „100 USD oder Gegenwert für die ersten drei Monate des Fahrzeugs oder einen Teil davon“ und „175 USD oder Gegenwert für die folgenden drei Monate oder einen Teil davon“; „Die Genehmigungen können um weitere Zeiträume verlängert werden.“ Die Carnet-de-Passage-Pflicht wird nur von Automobilclub-Quellen (AIT/FIA) bestätigt, nicht von der Primärquelle. Die Veröffentlichung nennt keine Dekretnummer, und auf der Zoll-Website war kein amtlicher Text auffindbar — daher mittlere Verlässlichkeit.
Quelle: www.businesstodayegypt.com
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.