Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Griechenland
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Artikel 217 — Fristen für die Erledigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung bei Beförderungsmitteln und Containern (Artikel 215 Absatz 4 des Zollkodex). Die Erledigung des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung erfolgt bei Beförderungsmitteln und Containern innerhalb folgender Fristen ab der Überführung der Waren in das Verfahren: ... (c) für privat genutzte Straßenbeförderungsmittel: ... (iii) in anderen Fällen, einschließlich Reit- oder Zugtieren und der von ihnen gezogenen Fahrzeuge: 6 Monate. [Griechenland wendet das allgemeine EU-Zollverfahren an: Die 6 Monate laufen ab der Überführung des Fahrzeugs in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung, also ab jeder Einreise, und nicht als gleitender Zwölfmonatszeitraum. Eine Verlängerung ist nach Artikel 251 des Unionszollkodex durch Entscheidung des Zolls möglich. Die Regel gilt für außerhalb des Zollgebiets der Union ansässige Personen.]
Quelle: www.legislation.gov.uk
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.