Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Thailand
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Keine Daten
Thailändische Zollbehörde (customs.go.th, vorübergehende Ein-/Ausfuhr privater Kraftfahrzeuge): „Personenkraftwagen, Motorräder, Yachten oder Fischereifahrzeuge/Boote, die vorübergehend mit Reisenden eingeführt und innerhalb von 1–2 Monaten, höchstens jedoch sechs Monaten (zu Reisezwecken), wieder aus Thailand ausgeführt werden, sind von Abgaben befreit, sofern der Einführer die Zollvorschriften einhält.“ Die konkrete Frist wird an der Grenze in eine besondere Zollanmeldung eingetragen; der amtliche Text koppelt die Fahrzeugfrist NICHT an Visum oder Aufenthalt des Fahrers (anders als in unseren Ausgangsdaten). Ein Carnet de Passages wird im amtlichen Text nicht erwähnt — Thailand nutzt eine eigene vereinfachte Anmeldung. Ein Verlängerungsverfahren ist in den amtlichen Texten nicht beschrieben (daher extension_possible=null). GESONDERT: Für das Befahren der Straßen ist ein Foreign Vehicle Permit des Department of Land Transport (fvp.dlt.go.th) erforderlich, mit eigenen Fristen (typisch bis 30 Tage je Einreise, daneben 120 Tage bzw. 1 Jahr).
Quelle: www.customs.go.th
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.