Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Barbados
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 90
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Keine Daten
- Verlängerung
- Möglich
Das amtliche Zollgesetz sieht für Waren allgemein eine Dreimonatsfrist zur vorübergehenden Verwendung vor, doch die Suchergebnisse zeigen weder eine fahrzeugspezifische Seite zur touristischen vorübergehenden Einfuhr noch, ob ein Carnet für Privatfahrzeuge akzeptiert oder verlangt wird.
„(d) Die Frist für die vorübergehende Einfuhr darf 3 Monate bzw. 90 Tage nicht überschreiten. (e) Benötigt der Importeur/Lagerinhaber eine Verlängerung der vorgeschriebenen Frist, hat er sie schriftlich beim Comptroller of Customs zu beantragen.“ / „3.2 VORÜBERGEHENDE EINFUHR (a) Personen dürfen Maschinen, Ausrüstung oder andere Waren zur vorübergehenden Verwendung nach Barbados einführen und anschließend wieder ausführen. ... (c) Es kann eine Sicherheitsleistung für die Abgaben verlangt werden, wobei das Anderthalbfache der zu zahlenden Abgabe zu entrichten ist.“ — Barbados Customs (ASYCUDA), Verfahrensanweisung zu Aussetzungsverfahren. Die Regel ist amtlich, aber allgemein für Waren formuliert; ein eigenes Verfahren für ein ausländisch zugelassenes Touristenfahrzeug war in den veröffentlichten Dokumenten der Barbados Customs nicht auffindbar, daher applies_to=unclear und mittlere Verlässlichkeit. Zum Carnet de Passages gibt es keine amtliche Bestätigung (Sekundärquellen behaupten, Barbados akzeptiere das Carnet nicht und verlange eine lokale Bankgarantie) — carnet_required blieb leer.
Quelle: asycuda.customs.gov.bb
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.