Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Bahrain
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Die Sechsmonatsregel der Zollseite ist die allgemeine Grenze der vorübergehenden Verwendung; die bahrainische Durchführungsverordnung für Touristenfahrzeuge nennt 6 Monate mit einem International Passage Carnet bzw. 3 Monate ohne, einmalig um denselben Zeitraum verlängerbar, wenn eine Sicherheit gestellt wird.
Die Frist der vorübergehenden Verwendung soll sechs Monate (180 Tage) nicht überschreiten; sie kann um gleich lange Zeiträume verlängert werden, höchstens jedoch auf ein Jahr (365 Tage) und nur in den unten genannten Fällen.
Quelle: www.customs.gov.bh
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.