Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Polen
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Eine Seite der polnischen Zollverwaltung mit einer konkreten Frist der vorübergehenden Einfuhr für ein Touristenfahrzeug ließ sich nicht überprüfen. Die Suchergebnisse enthielten nur nicht amtliche Sekundärquellen und Seiten zur Fahrzeugzulassung, keine zollrechtlichen Regeln zur vorübergehenden Einfuhr.
Artikel 217 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446: für Straßenbeförderungsmittel zum privaten Gebrauch — 6 Monate; die Fristen laufen „ab dem Zeitpunkt der Überführung der Waren in das Verfahren“ (also ab jeder Überführung, kein gleitender Zeitraum).
Quelle: eur-lex.europa.eu
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.