Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Mali
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 180
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Keine Daten
- Verlängerung
- Möglich
Die Zollseite unterscheidet Diplomatenfahrzeuge, Fahrzeuge der technischen Hilfe und Vertragsfahrzeuge (24 Monate bzw. Vertragsdauer); für ein Touristenfahrzeug gilt jedoch der genannte touristische Passierschein (Laissez-Passer Touristique). Ein Carnet de Passages wird für dieses Touristenverfahren nicht erwähnt.
Personen(*), die sich höchstens drei (3) Monate in Mali aufhalten, kann gestattet werden, mit ihren Fahrzeugen im Rahmen des touristischen Passierscheins (Laissez-Passer Touristique, LPT) zu fahren.
Quelle: douanes.gouv.ml
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.