Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Tansania
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 365
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Keine Daten
- Verlängerung
- Keine Daten
Die TRA und die einschlägigen EAC-Regeln nennen für die vorübergehende Einfuhr von Fahrzeugen und Waren eine Höchstdauer von 12 Monaten; ein gesonderter (nicht zollrechtlicher) Hinweis der US-Botschaft besagt jedoch, dass Fahrzeuge von Touristen für 14 Tage zugelassen werden, verlängerbar in 14-Tage-Schritten auf bis zu 3 Monate. Die zollrechtliche Obergrenze von 12 Monaten ist das gesetzliche Maximum der vorübergehenden Einfuhr; in der Praxis können die aufenthaltsrechtliche Frist oder kürzere Verwaltungsgrenzen Touristen auf einen kürzeren Zeitraum beschränken.
Tanzania Revenue Authority, „Vorübergehende Einfuhr“: „Einer Person, die eine vorübergehende Einreise in einen Partnerstaat beabsichtigt, wird auf Antrag und mit Genehmigung des Commissioners die vorübergehende abgabenfreie Zulassung gewährt, vorbehaltlich der Wiederausfuhr in das Ausfuhrland nach Ablauf der erlaubten Aufenthaltsdauer ... Der Einführer hat eine Barsicherheit in Höhe der auf die Waren entfallenden Abgabe zu hinterlegen oder eine Sicherheit im Customs Bond Form zu stellen, wie es der zuständige Beamte bestimmt ... Vorübergehend eingeführte Fahrzeuge und Waren sind innerhalb von zwölf Monaten ab dem Einfuhrdatum wieder auszuführen.“ Die 12 Monate laufen ab dem Einfuhrdatum (je Einreise). Eine Carnet-Pflicht wird im TRA-Text nicht erwähnt (genannt sind Kaution oder Zollbürgschaft), daher carnet_required=null; applies_to='unclear', da das Verfahren allgemein für jede vorübergehende Einreise beschrieben ist, ohne eigenen Absatz zu Touristen.
Quelle: www.tra.go.tz
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.