Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Ruanda
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 15
- Wie die Frist gezählt wird
- pro Einreise
- Carnet de Passages
- Erforderlich
- Verlängerung
- Nicht vorgesehen
Die 15-Tage-Regel ist die allgemeine Bestimmung zur vorübergehenden Verwendung für das Fahrzeug eines nicht ansässigen Besuchers; das Dekret nennt Touristenfahrzeuge mit Carnet de Passage zudem ausdrücklich als Sonderfall.
Nach Absatz (1) eingeführte Fahrzeuge und Waren sind innerhalb von 15 Tagen ab dem Einfuhrdatum wieder auszuführen, es sei denn, der Einführer weist dem Zoll nach, dass höhere Gewalt dies verhindert.
Quelle: tradebarriers.org
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.