Vorübergehende Fahrzeugeinfuhr nach Norwegen
Visum und Fahrzeug sind unterschiedliches Recht: Person und Auto bekommen ihre Fristen von verschiedenen Behörden, und sie müssen nicht übereinstimmen.
- Höchstfrist
- 365
- Wie die Frist gezählt wird
- zusammen mit dem Aufenthalt der Person
- Carnet de Passages
- Nicht erforderlich
- Verlängerung
- Möglich
Für Touristen darf das Fahrzeug nur bleiben, solange der Tourist die Voraussetzungen für vorübergehenden Aufenthalt bzw. vorübergehende Nutzung erfüllt; eine eigene Touristenfrist in Tagen nennt die Zollseite nicht. Die Zahl 365 Tage stammt aus dem Kontext des vorübergehenden Aufenthalts im selben Regelwerk und nicht aus einer eigenständigen Fahrzeugfrist.
„Wenn Sie nachweisen können, dass Sie sich bis zu einem Jahr in Norwegen aufhalten werden, dürfen Sie ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug ohne Antrag auf eine Fahrgenehmigung nutzen.“ … „Damit Ihr Aufenthalt als vorübergehend gilt, dürfen Sie in den zwei Jahren vor Ihrer Ankunft nicht länger als 365 Tage in Norwegen gewohnt haben oder im Melderegister eingetragen gewesen sein.“ … „Beabsichtigen Sie, bis zu zwei Jahre in Norwegen zu bleiben, müssen Sie für das zweite Jahr eine befristete Fahrgenehmigung beantragen. Der Antrag ist innerhalb eines Jahres ab dem Tag Ihrer Ankunft in Norwegen zu stellen.“ (Skatteetaten)
Quelle: www.skatteetaten.no
Fahrzeugeinfuhr in andere Länder
Referenzdaten, keine Rechtsberatung. Regeln ändern sich ohne Vorankündigung — beim Konsulat oder an der Grenze prüfen.