Spanien erlaubt Wohnmobilen offiziell das Parken in Städten zu gleichen Bedingungen wie anderen Fahrzeugen
Das spanische Amtsblatt BOE hat Änderungen der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung veröffentlicht, die Wohnmobilen und Reisemobilen ausdrücklich das Re...
Das spanische Amtsblatt BOE hat Änderungen der Allgemeinen Straßenverkehrsordnung veröffentlicht, die Wohnmobilen und Reisemobilen ausdrücklich das Recht einräumen, wie jedes andere Fahrzeug zu parken, sofern bestimmte Auflagen erfüllt sind. Nach den neuen Regeln gilt ein Wohnmobil als geparkt, wenn es keine Markisen, Tische, Stühle oder andere überstehende Teile ausfährt, nur auf seinen Reifen aufliegt (Unterlegkeile sind erlaubt) und keine Abfälle nach außen entsorgt. Der spanische Caravaning-Verband ASEICAR bezeichnete die Änderung als „historischen Meilenstein“ für eine Branche, die seit über einem Jahrzehnt eine Regelung forderte. Die Gemeinden behalten das Recht, gebührenpflichtige Parkzonen mit zeitlichen Beschränkungen einzurichten und Fahrzeuge bei Verstößen abzuschleppen. Die Novelle führt zudem das Zeichen S-128 ein, das auf Abwasserentsorgungsstellen für Wohnmobile und Kastenwagen hinweist.