Ab dem 7. Juli 2026 gelten für erstmals zugelassene Wohnmobile neue EU-Anforderungen an Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme (Verordnung GSR II). Wie Wolfgang Schmidt, Leiter der TÜV-Station in Teindeln, erläuterte, werden Notbremsassistent, Spurhalteassistent, Müdigkeitswarnung, intelligenter Geschwindigkeitsassistent (ISA), Reifendruckkontrollsystem, Rückfahrassistent, Ablenkungswarnung und eine Schnittstelle für Alkoholwegfahrsperren Pflicht. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen kommen Systeme zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern beim Anfahren und Abbiegen hinzu.
Die Anforderungen gelten nur für Neufahrzeuge, die erstmals nach dem 7. Juli 2026 zugelassen werden. Wenn das Basisfahrzeug bereits vor diesem Datum zugelassen wurde, kann es ohne Anwendung der neuen Regeln zum Wohnmobil umgebaut werden. Für importierte Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern ist eine Einzelprüfung erforderlich.
Schätzungen zufolge werden die Kosten für Neufahrzeuge um 1000–3000 Euro steigen, auch wenn Händler anmerken, dass viele Hersteller diese Systeme bereits ohne deutliche Preiserhöhungen integriert haben. Für Altfahrzeuge gilt Bestandsschutz, und eine Nachrüstung der meisten Systeme ist nicht möglich. Selbstausbauer werden bei der Zulassung umgebauter Transporter nach dem genannten Datum mit strengeren Anforderungen konfrontiert.