Seit dem 7. Juli 2026 gelten in der EU neue Anforderungen der Verordnung GSR II für erstmals zugelassene Wohnmobile. Sie betreffen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen und schreiben acht verpflichtende elektronische Fahrerassistenzsysteme vor, darunter autonome Notbremsung, Spurhaltewarnung und eine Schnittstelle für Alkoholwegfahrsperren. Für Wohnmobile über 3,5 Tonnen kommen Systeme zum Schutz von Radfahrern und Fußgängern hinzu.
Nach Expertenschätzungen könnte dies den Preis neuer Fahrzeuge um 1000–3000 Euro erhöhen, obwohl Händler anmerken, dass viele Hersteller diese Systeme bereits ohne nennenswerte Aufschläge integriert haben. Ein Nachrüsten älterer Modelle ist nicht möglich.
Für Selbstausbauer ist der entscheidende Punkt das Datum der Erstzulassung des Basisfahrzeugs. Ist es vor Juli 2026 zugelassen, gelten die neuen Regeln nicht. Laut einigen Quellen unterliegen Eigenausbauten nach diesem Datum jedoch den neuen Anforderungen, während andere (ein TÜV-Experte) sagen, dass sie nicht verpflichtet sind, diese einzuhalten, sofern sie nicht unter Ausnahmen fallen. Für importierte Fahrzeuge aus Nicht-EU-Ländern ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Die Nachfrage nach Wohnmobilen bleibt hoch: 2024 wurden 42,9 Millionen Übernachtungen verzeichnet, 20 % mehr als 2019.