Die EU-Verordnung GSR II tritt am 1. Juli 2026 (nach anderen Angaben am 7. Juli) in Kraft und schreibt für alle neuen Wohnmobile eine Reihe von Assistenzsystemen vor. Die Anforderungen unterscheiden sich nach Gewicht: Für Fahrzeuge bis 3,5 t sind acht Systeme Pflicht, darunter automatische Notbremsung, Spurhalteassistent, Müdigkeitserkennung und Rückfahrkamera; für schwerere Modelle kommen Toter-Winkel-Warner und Anfahrwarnung hinzu.
Nach Branchenschätzungen verteuern sich Neufahrzeuge um 1000–3000 Euro (eine Quelle nennt eine Spanne bis zu 5000 Euro). Besitzer älterer Fahrzeuge müssen nichts nachrüsten – die Regeln gelten nur für Erstzulassungen. Händler bieten bereits Rabatte auf Lagerbestände ohne GSR II.