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Neue EU-Sicherheitspflicht für Wohnmobile: bis zu 3.000 Euro Aufpreis

03.07.2026 07:00 2 Min 5 Quellen ENG
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Neue EU-Sicherheitspflicht für Wohnmobile: bis zu 3.000 Euro Aufpreis
Originalquelle: ServusTV On

Kurz gesagt

Ab Juli 2026 gilt die EU-Verordnung GSR II: Neue Wohnmobile müssen mit Assistenzsystemen ausgestattet sein. Das verteuert Neufahrzeuge um 1.000–3.000 Euro.

Ab Juli 2026 tritt die EU-Verordnung General Safety Regulation II (GSR II) in Kraft, die alle neuen Wohnmobile und Campingfahrzeuge mit einer Reihe von Fahrerassistenzsystemen ausstattet. Je nach Gewicht und Fahrzeugklasse werden intelligenter Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeitserkennung, Vorbereitung für Alkoholwegfahrsperre, Rückfahrkamera, Spurhalteassistent, automatische Notbremsung und Reifendruckkontrolle Pflicht.

Experten schätzen, dass dies neue Wohnmobile um 1.000–3.000 Euro verteuert. Für Modelle bis 3,5 Tonnen sind acht Assistenzsysteme Pflicht, darunter Notbremsung, Spurhalteassistent und Müdigkeitserkennung. Bei schwereren Fahrzeugen kommen Warnsysteme für toten Winkel und Fußgänger beim Abbiegen hinzu.

Die Regeln gelten nicht für bereits produzierte Modelle mit gültiger Typgenehmigung. Wird ein umgebauter Van nach dem 7. Juli als Wohnmobil zugelassen, gilt er als Neufahrzeug und muss ebenfalls die neuen Standards erfüllen.

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