Filter

Gericht: Wohnmobil auf dem Firmenparkplatz ist keine Zweitwohnung

21.10.2026 08:56 1 Min 2 Quellen ENG
lifepr.de DEU + 1 mehr
Gericht: Wohnmobil auf dem Firmenparkplatz ist keine Zweitwohnung
© Pixabay

Kurz gesagt

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Wohnmobil als Schlafplatz am Arbeitsort nicht als Zweitwohnung bei doppelter Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird.

Ein Wohnmobil, in dem ein Arbeitnehmer unter der Woche auf dem Firmenparkplatz übernachtet und am Wochenende zum Familienwohnsitz fährt, ist keine steuerlich anerkannte Zweitwohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Darauf verweisen die ARAG Experten mit Blick auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Was das Gericht entschied

Für eine doppelte Haushaltsführung ist eine dauerhaft verfügbare, eigenständige Unterkunft am Beschäftigungsort nötig. Das Wohnmobil wurde regelmäßig zwischen Arbeitsstätte und Familienwohnsitz bewegt, daher fehlte eine dauerhaft bestehende Zweitunterkunft. Anschaffungs- und Unterhaltskosten des Fahrzeugs ließen sich nicht als Unterkunftskosten absetzen. Anerkannt wurden nur die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte nach den geltenden steuerlichen Regeln.

Aktenzeichen: FG Baden-Württemberg, 4 K 221/25; BFH, VI B 40/25.

News oder Event vorschlagen

An Moderation gesendet

Wir veröffentlichen nur Auszüge. Mit dem Senden stimmst Du den AGB zu.

→ Zum Glossar