Keine doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der Aufwendungen für sein Wohnmobil als Werbungskosten für eine dopp...
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat die Klage eines Arbeitnehmers abgewiesen, der Aufwendungen für sein Wohnmobil als Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen wollte. Das Gericht entschied, dass ein Wohnmobil keine dauerhafte selbständige Unterkunft darstellt, da es für wöchentliche Heimfahrten genutzt wird und nicht am Beschäftigungsort verbleibt. Im Urteil vom 17.9.2025 (Az. 4 K 221/25) wurden lediglich die wöchentlichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anerkannt.