Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass das Wohnen in einem Wohnmobil auf dem Firmenparkplatz nicht als Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzbar ist (Az. 4 K 221/25).
Ein Arbeitnehmer, dessen Büro 70 km vom Familienwohnsitz entfernt lag, nutzte das Wohnmobil für Übernachtungen unter der Woche und kehrte am Wochenende nach Hause zurück. Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Finanzbehörden mit der Begründung, dass ein Wohnmobil keine ortsfeste Wohnung sei und in erster Linie als Fahrzeug diene.
Wöchentliche Heimfahrten bleiben steuerlich absetzbar, laufende Kosten für das Wohnmobil und dessen Abnutzung jedoch nicht.