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Gericht: Wohnmobil am Firmenparkplatz kein Zweitwohnsitz für Steuerabzug

03.10.2026 07:13 1 Min 2 Quellen ENG
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Gericht: Wohnmobil am Firmenparkplatz kein Zweitwohnsitz für Steuerabzug
Originalquelle: Börse Express

Kurz gesagt

Das Finanzgericht Baden-Württemberg verweigerte den Steuerabzug für doppelte Haushaltsführung bei Übernachtung im Wohnmobil am Firmenparkplatz. Nur wöchentliche Heimfahrten bleiben absetzbar.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass das Wohnen in einem Wohnmobil auf dem Firmenparkplatz nicht als Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung steuerlich absetzbar ist (Az. 4 K 221/25).

Ein Arbeitnehmer, dessen Büro 70 km vom Familienwohnsitz entfernt lag, nutzte das Wohnmobil für Übernachtungen unter der Woche und kehrte am Wochenende nach Hause zurück. Das Gericht bestätigte die Ablehnung der Finanzbehörden mit der Begründung, dass ein Wohnmobil keine ortsfeste Wohnung sei und in erster Linie als Fahrzeug diene.

Wöchentliche Heimfahrten bleiben steuerlich absetzbar, laufende Kosten für das Wohnmobil und dessen Abnutzung jedoch nicht.

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