Eine Bielefelderin wollte lediglich die Kfz-Versicherung ihres Campinganhängers wechseln, doch wegen abweichender Vertragszeiträume plant die Stadt am 12. März die Stilllegung des Anhängers wegen fehlenden Versicherungsschutzes. Die alte Versicherung teilte der Stadt am 3. März mit, dass der Schutz rückwirkend zum 1. Januar entfallen sei, während die neue Police erst zum 1. April beginnen sollte. Das Saisonkennzeichen erlaubt die Nutzung von März bis Oktober, am 12. März bestand jedoch kein Versicherungsschutz.