Franzose muss Strafe zahlen, weil er Wohnwagen im Garten für seinen Sohn aufstellte
Ein Franzose stellte einen Wohnwagen in seinem Garten auf, um seinen Sohn vorübergehend unterzubringen, doch nach vier Monaten erhielt er eine Mitteil...
Ein Franzose stellte einen Wohnwagen in seinem Garten auf, um seinen Sohn vorübergehend unterzubringen, doch nach vier Monaten erhielt er eine Mitteilung der Gemeinde. Nach französischem Recht darf ein Wohnwagen höchstens drei Monate im Jahr geparkt und als Wohnung genutzt werden; danach ist eine Erklärung beim Rathaus erforderlich. Bei Verstößen drohen Geldstrafen, und wenn die Mobilität verändert wird (z.B. durch Entfernen der Räder), kann die Wiederherstellung oder der Abriss mit einer Geldstrafe von 500 Euro pro Tag angeordnet werden.