Mobilheim oder Wohnwagen im Garten zu Ostern: Unbekannte Regel kann teure Geldstrafe nach sich ziehen
Die Aufstellung eines Mobilheims oder Wohnwagens in einem privaten Garten während der Osterfeiertage kann als illegale Bauweise eingestuft werden. Das...
Die Aufstellung eines Mobilheims oder Wohnwagens in einem privaten Garten während der Osterfeiertage kann als illegale Bauweise eingestuft werden. Das französische Baugesetzbuch erfordert eine Genehmigung, wenn ein Mobilheim ortsfest wird oder regelmäßig zur Unterbringung/Vermietung genutzt wird, während ein Wohnwagen nur bis zu drei Monate im Jahr ohne Genehmigung auf dem Grundstück stehen darf. Verstöße können eine Geldstrafe von bis zu 6000 Euro pro Quadratmeter und die Anordnung zum Abbau der Einrichtung nach sich ziehen.