Bußgeld für die Aufstellung eines Wohnmobils oder Wohnwagens im Garten
In Frankreich ist die Aufstellung eines Wohnmobils in einem privaten Garten verboten, es sei denn, es handelt sich um den Hauptwohnsitz und wird minde...
In Frankreich ist die Aufstellung eines Wohnmobils in einem privaten Garten verboten, es sei denn, es handelt sich um den Hauptwohnsitz und wird mindestens acht Monate im Jahr genutzt. Ein Wohnwagen kann bis zu drei Monate ohne Genehmigung auf dem Grundstück abgestellt werden, für längere Aufenthalte ist die Genehmigung des Rathauses erforderlich.