Wohnwagen oder Mobilheim im Garten: Was das Gesetz 2026 verlangt
Das französische Recht unterscheidet zwischen Wohnwagen (Anhängern) und Mobilheimen (Wohnmobilen) auf Privatgrundstücken. Ein Wohnwagen darf ohne Gene...
Das französische Recht unterscheidet zwischen Wohnwagen (Anhängern) und Mobilheimen (Wohnmobilen) auf Privatgrundstücken. Ein Wohnwagen darf ohne Genehmigung bis zu 3 Monate pro Jahr gelagert werden, wenn er nicht als Wohnraum genutzt wird; bei Überschreitung oder Nutzung als Anbau ist eine Voranmeldung erforderlich. Ein Mobilheim mit Rädern ist im privaten Garten verboten, während eines ohne Räder als Bauwerk gilt und je nach Größe (bis 20 m² Voranmeldung, darüber Baugenehmigung) unter Vorbehalt des örtlichen Bebauungsplans genehmigt werden muss.