DGT erlaubt Übernachten im Wohnmobil ab 1. Oktober, Camping kostet aber 200 Euro
Ab dem 1. Oktober 2026 stellt die DGT-Anweisung PROT 2026/04 klar, dass das Schlafen in einem geparkten Wohnmobil oder Kastenwagen keine Ordnungswidri...
Ab dem 1. Oktober 2026 stellt die DGT-Anweisung PROT 2026/04 klar, dass das Schlafen in einem geparkten Wohnmobil oder Kastenwagen keine Ordnungswidrigkeit ist, sofern die Parkregeln eingehalten werden. Das Aufstellen von Tischen, Stühlen oder Markisen außerhalb des Fahrzeugs gilt jedoch als Camping und kann mit 200 Euro Bußgeld geahndet werden. Die Anweisung übernimmt die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs und zielt darauf ab, Rechtsunsicherheit zu verringern, während lokale Verordnungen weiterhin Parkzeitbegrenzungen vorsehen können.