Das Oberlandesgericht München (Az. 10 U 1638/25e) entschied, dass der Versicherer nicht verpflichtet ist, nach der Vollkasko für Schäden aufzukommen, die beim Abschleppen eines im Schlamm festgefahrenen Wohnmobils entstanden sind. Der Fahrer fuhr wegen versagender Bremsen auf den Traktor, der ihn herausgezogen hatte.
Das Gericht stellte fest, dass nach den Vertragsbedingungen (AKB, Juli 2023) Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne äußere Einwirkung nicht als Versicherungsfall gelten. Der Streitwert betrug rund 10.300 Euro.