OLG Linz: Käufer darf morsches Wohnmobil trotz Gewährleistungsausschluss zurückgeben
Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden, dass ein Käufer ein 2003 erstzugelassenes Wohnmobil, das er für 25.000 Euro von einem Privatverkäufer erwo...
Das Oberlandesgericht Linz hat entschieden, dass ein Käufer ein 2003 erstzugelassenes Wohnmobil, das er für 25.000 Euro von einem Privatverkäufer erworben hatte, zurückgeben darf – obwohl im Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen war. Der Verkäufer hatte vor dem Kauf eine Überprüfung veranlasst und zugesichert, schwere Mängel zu beheben, was das Gericht als stillschweigende Zusicherung der Verkehrssicherheit wertete. Die kurz nach der Übergabe entdeckte morsche Holzplatte im Boden galt als versteckter Mangel, der den Gewährleistungsausschluss überwiegt. Der Käufer erhielt den Kaufpreis abzüglich eines Benützungsentgelts zurück.