Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat die Rückabwicklung des Kaufvertrags für ein gebrauchtes Wohnmobil aus dem Jahr 2003, das für 25.000 Euro von einem Privatverkäufer gekauft wurde, für rechtmäßig erklärt. Der Käufer entdeckte eine morsche Holzplatte im Boden im hinteren Bereich des Fahrzeugs, die als wesentlicher Mangel mit Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit eingestuft wurde.
Trotz des üblichen Gewährleistungsausschlusses im Vertrag befand das Gericht, dass der Verkäufer durch die Organisation einer Untersuchung und das Versprechen, schwerwiegende Mängel zu beheben, faktisch die Sicherheit des Fahrzeugs garantiert habe. Der kurz nach dem Kauf entdeckte Mangel wurde als versteckt eingestuft, sodass der Gewährleistungsausschluss nicht greift. Der Käufer gab das Wohnmobil zurück und erhielt das Geld abzüglich einer Nutzungsgebühr.