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Alle EventsDreimonatige Wartezeit auf Kennzeichen für Wohnmobile in Belgien
Eigentümer neuer Wohnmobile in Belgien warten bis zu drei Monate auf ihre Kennzeichen. Ein Kunde musste seinen geplanten Urlaub aufgrund bürokratischer Verzögerungen beim DIV, dem belgischen Fahrzeugzulassungsdienst, bereits zweimal verschieben.
Der 100-Aufkleber auf Wohnwagen: Erlaubt er 100 km/h?
Der 100-Aufkleber auf Wohnwagen bezieht sich auf die zulässige Gesamtmasse, nicht auf die erlaubte Geschwindigkeit. In den Niederlanden und vielen anderen europäischen Ländern gilt für Autos mit Wohnwagen-Anhänger auf Autobahnen ein Tempolimit von 90 km/h, unabhängig vom Aufkleber.
Steuerliche Definition für Wohnmobile in den Niederlanden geändert
Die Niederlande ändern die steuerliche Definition eines Wohnmobils. Ab dem 4. Februar 2026 ändert sich das Kriterium für die Einstufung eines Fahrzeugs als Wohnmobil von 'einem Viertel' auf 'die Hälfte' des nutzbaren Raums. Die Änderung ist rückwirkend zum 1. Januar 2026 gültig.
Import japanischen Wohnmobils in die Niederlande führt zu hohen Kosten
Der Import eines japanischen Mitsubishi Delica D:5-Wohnmobils in die Niederlande birgt erhebliche versteckte Kosten. Das Fehlen einer EU-Typgenehmigung führt zu teuren technischen Anpassungen und einem komplexen Ummeldungsverfahren bei der RDW. Zudem müssen Eigentümer eine hohe BPM-Steuer zahlen, insbesondere bei Dieselmodellen, die den ursprünglichen Kaufpreis des Fahrzeugs vervielfachen kann.
Wohnmobile von neuer niederländischer Kilometergebühr befreit
Ab dem 1. Juli 2026 führt die Niederlande ein neues kilometerbasiertes Mautsystem für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ein. Wohnmobile, die in der Fahrzeugklasse M1 registriert sind, sind ausdrücklich von der Gebühr befreit, auch wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt. Besitzer müssen keinen Vertrag mit einem Betreiber abschließen oder ein Bordgerät zur Erfassung der Kilometerleistung installieren.
Neue Lkw-Maut in den Niederlanden gilt nicht für Wohnmobile
Ab dem 1. Juli gilt in den Niederlanden eine neue streckenabhängige Maut für Lkw über 3,5 Tonnen. Wohnmobile sind davon befreit, da die Gebühr nur für gewerbliche Fahrzeuge gilt. Für ausländische Wohnmobile könnte künftig eine Registrierung zur Bestätigung der Befreiung erforderlich sein.
Steuerklarheit für elektrische Wohnmobile ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich der Satz der Kraftfahrzeugsteuer (MRB) für vollelektrische Wohnmobile in den Niederlanden. Elektrofahrzeuge zahlen nicht mehr ein Viertel des Standardsatzes, sondern werden mit 70% davon besteuert. Für Wohnmobile gilt ein spezieller Koeffizient von 50%, sodass sich ein Endsteuersatz von 50% von 70% des Basistarifs ergibt.
Wohnmobile von neuer Lkw-Maut in den Niederlanden ausgenommen
Wohnmobilbesitzer müssen sich keine Sorgen um die neue niederländische Straßennutzungsgebühr machen. Ab dem 1. Juli 2026 wird eine streckenabhängige Maut für schwere Nutzfahrzeuge eingeführt, doch Wohnmobile, auch über 3,5 Tonnen, sind ausdrücklich ausgenommen. Das System unterscheidet automatisch zwischen gewerblichen Lkw und privaten Wohnmobilen, sodass für Letztere keine Registrierung oder On-Board-Unit erforderlich ist.
Kfz-Steuer für Wohnmobile in den Niederlanden steigt ab 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ändert sich die Kfz-Steuer für Wohnmobile in den Niederlanden. Der ermäßigte Vierteltarif wird durch einen Halbtarif ersetzt, was die jährliche Steuerlast für Besitzer verdoppelt. Zur Kosteneinsparung kann die Zulassung des Fahrzeugs ruhend gestellt werden, wenn es nicht genutzt wird und auf Privatgrund steht.
Neue Ablaufdiagramme und Video klären Führerscheinregeln für Wohnwagen und Wohnmobile
Neue Ablaufdiagramme und ein Erklärvideo wurden veröffentlicht, um die Führerscheinanforderungen für das Ziehen eines Wohnwagens oder das Fahren eines Wohnmobils zu klären. Die Materialien erläutern, welche Führerscheinklassen je nach Gewichtskombinationen von Zugfahrzeug und Anhänger benötigt werden, und definieren Schlüsselbegriffe wie die zulässige Gesamtmasse. Sie sind für Unternehmen gedacht, um sie an Kunden weiterzugeben.
Versteckte Herausforderungen beim Wohnmobil-Besitz: Stellplatz, Umweltzonen und Kosten
Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer sehen sich mit wachsenden logistischen Hürden konfrontiert. Zu den Hauptproblemen gehören mehrjährige Wartelisten für die Wintereinlagerung aufgrund einer Rekordzahl zugelassener Fahrzeuge, Einfahrverbote für ältere Diesel-Wohnmobile in Null-Emissions-Zonen und versteckte Unterhaltskosten, die die Gesamtausgaben erheblich erhöhen.
Niederländische Wohnmobilbesitzer verkaufen wegen verdoppelter Kfz-Steuer
Eine Verdoppelung der jährlichen Kfz-Steuer für Wohnmobile in den Niederlanden, gültig ab dem 1. Januar 2026, veranlasst einige Besitzer zum Verkauf. Die Steuer für ein durchschnittliches Wohnmobil steigt von 900 auf 1.800 Euro pro Jahr. Branchenvertreter berichten von mehr Besitzern, die Kosten als Grund für den Ausstieg aus dem Hobby nennen, wobei einige einen Wechsel zum Wohnwagen erwägen.
RDW erstattet Wohnmobilbesitzern zu viel gezahlte Gebühren
Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW wird etwa 6700 Wohnmobilbesitzern zu viel gezahlte Gebühren für die Stilllegung der Zulassung erstatten. Die Überzahlungen erfolgten zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Januar 2024. Diese Meldung war 2025 der meistgelesene Artikel auf der Website des Aftersales Magazine mit über 68.000 Aufrufen.
Führerschein Klasse B: Wann ein Wohnwagen unter 3,5 Tonnen dennoch zu schwer ist
Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse B berechnen oft das zulässige Gesamtgewicht ihres Fahrzeug-Anhänger-Gespanns falsch. Die Schlüsselregel lautet, dass die zulässige Gesamtmasse von Auto und Wohnwagen zusammen 3500 kg nicht überschreiten darf, auch wenn das tatsächliche Gewicht niedriger ist. Nichteinhaltung riskiert ein Bußgeld, Gefahr im Straßenverkehr und die Ablehnung von Versicherungsleistungen.
Führerschein der Klasse B soll schwerere Wohnmobile erlauben
Die Europäische Union wird die zulässige Gesamtmasse für Wohnmobile, die mit einem normalen Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen, von 3,5 auf 4,25 Tonnen anheben. Die neuen Regelungen treten erst 2028 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten können zusätzliche Anforderungen an die Fahrer stellen, wie verpflichtende Schulungen oder Prüfungen.
Kfz-Steuer für Wohnmobile in den Niederlanden verdoppelt sich ab 2026
Ab 2026 schafft die Niederlande den ermäßigten Kfz-Steuersatz für privat genutzte Wohnmobile ab. Statt einem Viertel des Standardsatzes zahlen Eigentümer die Hälfte, was die monatlichen Kosten verdoppelt. Eigentümer können die Ausgaben vorübergehend senken, indem sie das Fahrzeug stilllegen oder die Zahlungstermine prüfen, da die Erhöhung erst zu Beginn der nächsten vollen Zahlungsperiode im Jahr 2026 gilt.
Kfz-Steuer für Wohnmobile verdoppelt sich in den Niederlanden
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile in den Niederlanden verdoppelt sich ab dem 1. Januar 2026. Der ermäßigte Satz steigt von 25 % (Vierteltarif) auf 50 % (Halbtarif) des Standardsatzes. Die bereits für Vermietfahrzeuge geltende Maßnahme wurde im Juni 2024 vom Senat gebilligt.
Neuer Volkswagen California erfüllt Kriterien für ermäßigte Kfz-Steuer nicht
Die niederländischen Kfz-Steuerregeln für 2026 verschärfen die Raumkriterien für die Einstufung als Wohnmobil. Der neue, auf dem Multivan basierende Volkswagen California erfüllt das Kriterium eines imaginären 200x170 cm-Blocks nicht und erhält somit keinen Halbtarif. Zudem entfällt für den Plug-in-Hybrid im nächsten Jahr der Steuervorteil, was zu höheren jährlichen Kosten führt.
Kfz-Steuer für Wohnmobile verdoppelt sich 2026
In den Niederlanden verdoppelt sich die Kfz-Steuer (wegenbelasting) für Wohnmobile im Jahr 2026 aufgrund der Abschaffung eines ermäßigten Satzes, was die Kosten für Besitzer um durchschnittlich 200 Euro pro Monat erhöht. Zur Kostensenkung werden zwei Optionen genannt: die vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs (schorsen) oder der Kauf eines über 40 Jahre alten Wohnmobils, das von dieser Steuer befreit ist.
Kfz-Steuer für Wohnmobile verdoppelt sich 2026
Die Kraftfahrzeugsteuer für Wohnmobile steigt 2026 deutlich an und erhöht sich von 25 % auf 50 % des Satzes für einen Pkw. Besitzer von Kastenwagen-, Alkoven- und (teil)integrierten Wohnmobilen müssen mit geschätzten jährlichen Mehrkosten zwischen 1.032 und 1.276 Euro rechnen, abhängig vom Fahrzeuggewicht und dem Bundesland.
So können Sie ein Wohnmobil vorübergehend stilllegen und Steuern sparen
Die vorübergehende Stilllegung eines Wohnmobils befreit von der Kraftfahrzeugsteuer und der Hauptuntersuchungspflicht während Nichtnutzungsphasen. Das Verfahren erfolgt beim RDW, mit Laufzeiten von ein bis drei Jahren, und verbietet das Abstellen oder Fahren auf öffentlichen Straßen. Die Kosten variieren je nach Alter und Masse des Fahrzeugs, ab 29,10 Euro für alte oder schwere Modelle.