Spanien: Camper-HU alle sechs Monate · VanLife Weekly #23
Spanien schreibt für Camper über 10 Jahre die HU halbjährlich vor. Außerdem: 644 Übernachtungsplätze in Japan und eine Welle wilder Standplätze in Frankreich.
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Berechnen Sie, wie viele Tage Sie im Schengen-Raum mit der 90-von-180-Tage-Regel bleiben können
Aktualisiert: Januar 2026
Schengen verwendet ein gleitendes 180-Tage-Fenster. Für jedes Datum schaut das System 180 Tage zurück und zählt, wie viele Sie in Schengen-Ländern verbracht haben.
Einreise- und Ausreisetag zählen als volle Tage. 90 Tage sind genau Tage, nicht '3 Monate' (die 92 Tage sein könnten).
Wenn Tage altern (180 Tage seit Ihrem Aufenthalt vergehen), werden sie frei und Sie können sie wieder nutzen.
Dieser Rechner dient nur Informationszwecken. Überprüfen Sie immer die aktuellen Regeln beim Konsulat. Wir übernehmen keine Verantwortung für mögliche Ungenauigkeiten.
Der Schengen-Raum ist eine Vereinigung von 27 europäischen Ländern mit Freizügigkeit. Für Bürger vieler Länder gilt die 90/180-Regel für visumfreie Aufenthalte.
Anders als nationale Visa erlaubt Schengen freie Bewegung zwischen allen Ländern. Die 90/180-Regel gilt für den gesamten Raum, nicht für jedes Land einzeln.
Bei Grenzübertritt nach Schengen können Sie gebeten werden:
An der Grenze können Rückflugtickets, Hotelbuchung und Finanznachweis verlangt werden. Für Wohnmobil-Reisen sind Fahrzeugschein und Grüne Versicherungskarte wichtig.
Bürger können bis zu 90 Tage innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums ohne Visum in Schengen bleiben. Diese Regel gilt für die meisten Länder mit biometrischem Pass.
Die 90/180-Regel bedeutet, dass Sie in jedem gleitenden 180-Tage-Zeitraum maximal 90 Tage in Schengen-Ländern bleiben können. Es sind keine Kalender-6-Monate, sondern ein 'gleitendes Fenster'.
Der Schengen-Raum umfasst 27 Länder: Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Liechtenstein und Kroatien.
Ein- und Ausreisetag zählen als volle Aufenthaltstage. Wenn Sie am 1. Januar einreisen und am 3. ausreisen, sind das 3 Tage (1., 2. und 3. Januar).
Das Limit wird nicht an einem bestimmten Datum zurückgesetzt. Wenn Tage altern (180 Tage vergehen), werden sie frei. Waren Sie am 1. Januar in Schengen, verlässt dieser Tag am 1. Juli das Fenster.
Aldi hat den Verkauf einer tragbaren klappbaren Waschmaschine der Marke Adventuridge gestartet. Das Gerät ist für die Nutzung auf Reisen, auch in Wohnmobilen und Kastenwagen, konzipiert. Es hat ein Fassungsvermögen von 8 Litern, drei Waschprogramme und lässt sich auf 31×31×15 cm zusammenfalten. Der Preis beträgt 29,99 Euro.
Die Sachverständigenorganisation DEKRA erinnert an die Notwendigkeit einer technischen Überprüfung von Wohnmobilen und Wohnwagen nach der Winterpause. Besonders wichtig sind die Kontrolle von Bremsen, Elektrik, Reifen und der Gasanlage. Seit Juni 2025 ist die G607-Gasprüfung alle zwei Jahre gesetzlich vorgeschrieben. Auch die richtige Beladung und Routenplanung werden betont.
Eine Umfrage auf dem Salone del Camper (Parma, 12.–20. September 2026) ergab, dass 25,7 % der Wohnmobilbesitzer mit ihrem Hund reisen, was die Routen- und Stoppwahl beeinflusst. Ab dem 22. April 2026 verschärft die EU-Verordnung 2026/20 die Anforderungen an Tierdokumente und Gesundheit bei nichtkommerziellen Reisen. Auch das Interesse an Kulturrouten wächst: Bis zum 8. November 2026 öffnet die Initiative Monumenti Aperti über 800 Stätten in 85 Gemeinden, und das Netzwerk der Literaturparks umfasst über 60 Gemeinschaften in 15 Regionen.
Die Gemeinde Amt Neuhaus prüft ein Projekt zur Schaffung eines neuen Wohnmobil-Stellplatzes im Ortsteil Stapel. Das Areal, das früher als Sportplatz und Kita diente, soll Platz für 15 bis 20 Wohnmobile und eventuell einige Tiny Houses bieten. Initiator Thomas Frank stellte das Konzept dem zuständigen Tourismusausschuss vor. Eine Finanzierung über das Leader-Programm ist angedacht, wobei die Gemeinde einen Eigenanteil leisten müsste.
Die Firma ACB Campers in Almere gab bekannt, dass Unbekannte eine gefälschte Version ihrer Verlosungswebsite für ein Wohnmobil im Wert von 100.000 Euro erstellt haben. Der Erlös war für ein Kinderkrankenhaus in Amsterdam bestimmt, um einen rollstuhlgerechten Spielplatz zu bauen. Die Polizei schaltete die betrügerische Seite schnell ab; es wurden keine Geschädigten identifiziert.
In der Gemeinde Baron-sur-Odon (Calvados) hat ein Unternehmen für Wohnmobilvermietung seinen Betrieb aufgenommen. Das Unternehmen wurde von Steven Guérif gegründet, der zuvor die Dienste vendezvotrecampingcar.com und louezvotrecampingcar.com ins Leben rief. Der neue Service bietet Anwohnern und Touristen die Möglichkeit, ein Wohnmobil für Reisen zu mieten.
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