Parkregeln für Wohnwagen in Pijnacker-Nootdorp
Die Gemeinde Pijnacker-Nootdorp hat an die Parkregeln für Wohnwagen und Faltanhänger auf öffentlichen Straßen erinnert. Gemäß der Allgemeinen Örtliche...
Die Gemeinde Pijnacker-Nootdorp hat an die Parkregeln für Wohnwagen und Faltanhänger auf öffentlichen Straßen erinnert. Gemäß der Allgemeinen Örtlichen Verordnung (APV) dürfen diese Fahrzeuge nicht länger als drei Tage auf öffentlichen Straßen stehen, die zum Be- und Entladen sowie Reinigen vorgesehen sind. Bei Verstößen entfernt die Gemeinde das Fahrzeug und die Kosten für Entfernung und Lagerung werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Wohnwagen ohne Kennzeichen werden ebenfalls so schnell wie möglich entfernt.